Selbstbestimmung und Selbsthilfepotentiale fördern
Ambulant Betreutes Wohnen setzt eine eigene Häuslichkeit des Hilfesuchenden voraus. In dieser Wohnform wird in der Regel eine wöchentlich und stundenweise Hilfestellung und Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähig- und Fertigkeiten, wie auch eine zeitliche und örtliche Orientierung, sind deshalb Voraussetzung. Die ambulanten Hilfen werden in aufsuchender Form erbracht, sind handlungs- und alltagsorientiert und stellen auf die Förderung und den Erhalt von Selbstbestimmung und Selbsthilfepotentialen ab. Die Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte.